Zwangsversteigerungsangebote
Die Zwangsversteigerung ist ein besonderes Rechtsverfahren, mit dessen Durchführung der Kreditgeber versucht, von einem säumigen, seine Zahlungen schuldenden Kreditnehmer, das Darlehen zurückzubekommen.
Der Darlehensgeber (oder Hypothekengläubiger, dessen Schuldforderung durch eine Hypothek gesichert ist) oder Pfandrechtinhaber kündigt dem Darlehensnehmer (oder Hypothekenschuldner) die Hypothek.
Das Ablösungsrecht wird entweder durch Gerichtsbeschluss oder kraft eines Gesetzes (nach einem bestimmten gesetzlichen Verfahren) erteilt. In der Regel erhält ein Kreditgeber eine Sicherheitsgarantie vom Kreditnehmer, der damit die Hypothek durch den Vermögenswert des Hauses absichert. Wenn der Kreditnehmer mit seinen Zahlungen in Rückstand gerät, dann versucht der Kreditgeber das Objekt wieder in seinen Besitz zurückzuführen.
Bis Beendigung dieses Prozesses ist das Grundbuch nicht frei und der Kreditgeber blockiert, das Objekt verkaufen zu können.
An Verkaufsangebote dieser Art muss man daher mit Vorsicht herangehen, was längere Wartezeiten mit sich bringen kann.
Der Leerverkauf oder "Short Sale" ist ein Verkauf von Immobilien bei denen der Erlös aus dem Verkauf der Immobilie, in Relation zur Hypothekenbelastung zu gering ausfällt. Trotzdem ist der Kreditgeber bereit, die Immobilie zu verkaufen, obwohl dabei ein Verlust entsteht.
Der Kreditnehmer ist bereit, dies zuzulassen, um aus dem Vertragsverhältnis herauszukommen. Das heißt aber nicht, dass die Schuld dem Kreditnehmer erlassen wird.
An Verkaufsangebote muss man daher auch hier mit Vorsicht herangehen, was längere Wartezeiten mit sich bringen kann.
Short Sale Verkaufsangebote
